Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung in Schleswig-Holstein e. V.

Ordentliche Mitglieder können Fachkräfte und Verwaltungskräfte werden, die im Team einer staatlich anerkannten Erziehungsberatungsstelle mitarbeiten oder mitgearbeitet haben oder die in Bereichen tätig sind, die der Erziehungsberatung verwandt sind.

Außerordentliche Mitglieder können Personen werden, die an der Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft interessiert sind und sie fördern wollen. Außerordentliche Mitglieder können an allen Veranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaft teilnehmen, haben aber in vereinsrechtlichen Fragen kein Stimmrecht.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft in der LAG erfolgt auf persönlichen Antrag und der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 40 Euro.

Den Antrag auf Mitgliedschaft inklusive der notwendigen Lastschrifteinzugsermächtigung können Sie hier herunterladen:

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen und wählt einen Vorstand, der aus mindestens fünf, höchstens sieben gleichberechtigten Mitgliedern besteht.

Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit im Vorstand haben, melden Sie sich gern bei uns!