Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern und andere Erziehungsberechtigte,
zugegeben, der Begriff „Erziehungsberatung“ macht nicht auf den ersten Blick deutlich, dass es dabei immer um die Auseinandersetzung und den Umgang mit den Bedürfnissen, Sorgen und Fragen von allen Familienmitgliedern geht.
Die Bezeichnung steht aber so im Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII). (Später dann, wenn die Bezeichnung offiziell verabschiedet ist: im „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“)
Erziehungsberatung beinhaltet Beratungs- und Unterstützungsangebote, die überall im Land und für alle Kinder, Jugendlichen, Heranwachsenden und Erziehungsberechtigten in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen müssen. Oft weisen entsprechende Einrichtungen unterschiedliche Namen auf, wie z.B.:
Erziehungs- und Familienberatungsstelle, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Psychologische Beratungsstelle, Beratungszentrum, o. ä.
Das Angebot ist aber immer gleich, die Beratungsstellen können ohne Formalien aufgesucht werden, arbeiten kostenfrei und streng vertraulich.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte finden hier weitere Informationen und Hinweise für das Angebot der Erziehungsberatung.
Kinder dürfen sich mit ihren Fragen, Sorgen und Problemen selbst an die Beratungsstellen wenden. Hier findet ihr weitere Informationen dazu.
Auch Jugendliche und junge Heranwachsende können sich selbstständig mit Ihren Fragen, Sorgen und Problemen selbst an die Beratungsstellen wenden. Ihr findet weitere Informationen dazu hier.